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Vivaldistraße 5
15831 Blankenfelde-Mahlow
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Mo-Do 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag 7.30 - 14.00 Uhr
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Bauherren
Leistungen
allgemein
Für den Bauherrn bieten wir ein individuelles, maßgeschneidertes Paket rund um die Vermessungsarbeiten für sein Bauvorhaben an.
Am Anfang steht die ausführliche Beratung über die entscheidenden Fragen des Grundstücks- und des Baurechts.
Sofern der Bauherr kein ganzes Flurstück, sondern nur eine Teilfläche erworben hat, wird zunächst durch eine Teilungsvermessung ein selbständiges Baugrundstück gebildet.
Für den Bauantrag wird regelmäßig ein Amtlicher Lageplan benötigt.
Liegt die Baugenehmigung vor, wird durch die Absteckung die Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück markiert.
Die Übereinstimmung zwischen Baugenehmigung und Bauausführung ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn nachzuweisen. Hierzu wird durch unser Büro eine Baukontrollmessung durchgeführt.
Weiterhin ist der Bauherr verpflichtet, das neu errichtete Gebäude für die Katasterbehörde einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung wird soweit unser Büro mit der Baukontrollmessung beauftragt war, auf deren Grundlage ausgearbeitet.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es für die weitere Grundstücksnutzung sinnvoll, weitere Baumaßnahmen, insbesondere die Lage der verlegten Leitungen und Rohre, in einem Grundstücksplan zu dokumentieren.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Vermessungsleistungen vor während und nach der Bauphase stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
In Würdigung der Maßgaben der Brandenburgischen Bauordnung und Ihrer Nachfolgevorschriften sollte im Rahmen der Bauplanung bereits untersucht werden, ob der gewählte Baugrund für die Durchführung des Bauvorhabens geeignet ist. Denn aufgrund unsachgemäßer Gründung und Bauausführung können Schäden am Bauwerk auftreten. Schäden wie Rissebildung, Absackungen, Schädigungen an der Nachbarbebauung und Wasserschäden, deren Beseitigungen im Nachhinein oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind, verursachen erfahrungsgemäß hohe Folgekosten.
Am Anfang steht die ausführliche Beratung über die entscheidenden Fragen des Grundstücks- und des Baurechts.
Sofern der Bauherr kein ganzes Flurstück, sondern nur eine Teilfläche erworben hat, wird zunächst durch eine Teilungsvermessung ein selbständiges Baugrundstück gebildet.
Für den Bauantrag wird regelmäßig ein Amtlicher Lageplan benötigt.
Liegt die Baugenehmigung vor, wird durch die Absteckung die Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück markiert.
Die Übereinstimmung zwischen Baugenehmigung und Bauausführung ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn nachzuweisen. Hierzu wird durch unser Büro eine Baukontrollmessung durchgeführt.
Weiterhin ist der Bauherr verpflichtet, das neu errichtete Gebäude für die Katasterbehörde einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung wird soweit unser Büro mit der Baukontrollmessung beauftragt war, auf deren Grundlage ausgearbeitet.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es für die weitere Grundstücksnutzung sinnvoll, weitere Baumaßnahmen, insbesondere die Lage der verlegten Leitungen und Rohre, in einem Grundstücksplan zu dokumentieren.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Vermessungsleistungen vor während und nach der Bauphase stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
In Würdigung der Maßgaben der Brandenburgischen Bauordnung und Ihrer Nachfolgevorschriften sollte im Rahmen der Bauplanung bereits untersucht werden, ob der gewählte Baugrund für die Durchführung des Bauvorhabens geeignet ist. Denn aufgrund unsachgemäßer Gründung und Bauausführung können Schäden am Bauwerk auftreten. Schäden wie Rissebildung, Absackungen, Schädigungen an der Nachbarbebauung und Wasserschäden, deren Beseitigungen im Nachhinein oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind, verursachen erfahrungsgemäß hohe Folgekosten.
Beratung
Teilungsvermessung
Amtlicher Lageplan
Absteckung
Baukontrollmessung
Gebäudeeinmessung
Grundstücksplan
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