Adresse
Vivaldistraße 5
15831 Blankenfelde-Mahlow
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Geschäftszeiten
Mo-Do 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag 7.30 - 14.00 Uhr
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Eigentümer / Erwerber
Leistungen
allgemein
Für den Eigentümer oder den Erwerber eines Grundstücks bieten wir eine Vielzahl von Leistungen rund um das Grundstück an.
In einer ausführlichen Beratung werden alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Belange besprochen und eine maßgeschneiderte Lösung für das konkrete Objekt erarbeitet.
Durch eine Grundstücksauskunft werden relevante, im Liegenschaftskataster verzeichnete Angaben zusammengetragen und entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers (z.B. als Auszug aus der Liegenschaftskarte oder als Auszug aus dem Liegenschaftsbuch) bereitgestellt.
Ist der Grenzverlauf von bestehenden Flurstücksgrenzen dem Eigentümer / Erwerber nicht bekannt oder unkenntlich geworden, so ist es möglich, diesen durch eine Grenzvermessung vor Ort zu markieren.
Neue Grenzen, wie sie z.B. bei dem Verkauf von Teilflächen erforderlich werden, werden im Rahmen einer Teilungsvermessung rechtskräftig gebildet. Hierfür werden auf der Grundlage des amtlichen Katasternachweises die bestehenden Flurstücksgrenzen untersucht und wiederhergestellt, um die gewünschten neuen Grenzen sachgerecht in die alten Flurstücksgrenzen einzubinden. Stehen auf dem zu teilenden Grundstück bereits Gebäude bzw. sollen Bebauungen erfolgen, so sind baurechtliche Sachverhalte zu prüfen und zu berücksichtigen.
Werden im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen bzw. der Realisierung von Bauvorhaben grundbuchrechtliche Eintragungen wie z.B. Grunddienstbarkeiten oder Grundstücksvereinigungen erforderlich, so steht unser Büro für die Beratung und Unterlagenerstellung zur Verfügung.
Neben klassischen vermessungstechnischen Leistungen, erstellen wir Rahmen der Immobilienbewertung Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
In einer ausführlichen Beratung werden alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Belange besprochen und eine maßgeschneiderte Lösung für das konkrete Objekt erarbeitet.
Durch eine Grundstücksauskunft werden relevante, im Liegenschaftskataster verzeichnete Angaben zusammengetragen und entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers (z.B. als Auszug aus der Liegenschaftskarte oder als Auszug aus dem Liegenschaftsbuch) bereitgestellt.
Ist der Grenzverlauf von bestehenden Flurstücksgrenzen dem Eigentümer / Erwerber nicht bekannt oder unkenntlich geworden, so ist es möglich, diesen durch eine Grenzvermessung vor Ort zu markieren.
Neue Grenzen, wie sie z.B. bei dem Verkauf von Teilflächen erforderlich werden, werden im Rahmen einer Teilungsvermessung rechtskräftig gebildet. Hierfür werden auf der Grundlage des amtlichen Katasternachweises die bestehenden Flurstücksgrenzen untersucht und wiederhergestellt, um die gewünschten neuen Grenzen sachgerecht in die alten Flurstücksgrenzen einzubinden. Stehen auf dem zu teilenden Grundstück bereits Gebäude bzw. sollen Bebauungen erfolgen, so sind baurechtliche Sachverhalte zu prüfen und zu berücksichtigen.
Werden im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen bzw. der Realisierung von Bauvorhaben grundbuchrechtliche Eintragungen wie z.B. Grunddienstbarkeiten oder Grundstücksvereinigungen erforderlich, so steht unser Büro für die Beratung und Unterlagenerstellung zur Verfügung.
Neben klassischen vermessungstechnischen Leistungen, erstellen wir Rahmen der Immobilienbewertung Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Beratung
Teilungsvermessung
Grenzvermessung
Gebäudeeinmessung
Baulasten und Dienstbarkeiten
Grundstücksvereinigung
Grundstücksauskunft
Team
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Kosten
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