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15831 Blankenfelde-Mahlow
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Geschäftszeiten
Freitag 7.30 - 14.00 Uhr
Kosten
Vermessungs- u. Ingenieurleistungen werden grundsätzlich auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.
Ausgenommen hiervon sind so genannte hoheitliche (amtliche) Vermessungen. Hierzu zählen sämtliche Vermessungen, bei denen Flurstücksgrenzen (Grundstücksgrenzen) bzw. Liegenschaften Gegenstand der Vermessung sind.
Unter anderem stellen z. B. Grenzvermessungen, Teilungsvermessungen (Zerlegungsvermessungen), Gebäudeeinmessungen, Vermessungen von Verkehrsanlagen sowie die Erstellung amtlicher Lagepläne diese hoheitlichen Vermessungsleistungen dar.
Diese Leistungen dürfen nur von amtlichen
Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure und Kataster- und andere
Behörden) durchgeführt werden.
Die Kosten für
hoheitliche Vermessungen werden gemäß der für das
amtliche Vermessungswesen geltenden Gebührenordnung
(landeseinheitlich) berechnet. Die für das amtliche
Vermessungswesen geltende Gebührenordnung kann im
Downloadbereich heruntergeladen werden.
Die Abrechnung für alle "nicht hoheitlichen Vermessungen", hierzu zählen u. a. Lage- u. Höhenpläne (Entwurfsvermessung), Profilerstellungen, Absteckungen, Massenberechnungen, Bestandspläne, Fassadenvermessungen, Mietflächennachweise und Grundstücksrecherchen, erfolgt auf der Grundlage der HOAI.
Vermessungsleistungen, die im Rahmen eines Sachverständigengutachtens für ein gerichtliches Verfahren erbracht werden, werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgrechnet.
Hierfür ist ein persönliches Gespräch immer sinnvoll, um einen kostenoptimierten und verlässlichen Lösungsansatz für Ihr Vorhaben entwickeln zu können. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Sie sind darüber hinaus herzlich zu einem Beratungsgespräch in unser Büro eingeladen. Gern berate ich Sie aber auch vor Ort bzw. komme zu Ihnen. Mein Team und ich stehen Ihnen innerhalb der Geschäftszeiten (siehe Kontakt) für entsprechende Abstimmungen gern zur Verfügung.

