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Vivaldistraße 5
15831 Blankenfelde-Mahlow

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Freitag 7.30 - 14.00 Uhr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Service

Zunächst wird ein Amtlicher Lageplan als Lageplan zum Bauantrag notwendig, der gemäß den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erstellt wird.
Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. Baufreigabe) wird das Bauvorhaben in die Örtlichkeit durch eine Fein-Absteckung in Lage und Höhe übertragen. Ggf. ist zuvor eine Grob-Absteckung sinnvoll (i.d.R. bei Kellerbauten).
Nach Baubeginn wird durch eine Baukontrollmessung geprüft, ob die Bauausführung mit der Baugenehmigung übereinstimmt und entsprechend gegenüber der Unteren Bauaufsichtsbehörde bescheinigt.
Gleichzeitig wird die katasterrechtliche Gebäudeeinmessung durchgeführt. Hierfür besteht die Pflicht für den Eigentümer, ein neu errichtetes Gebäude für den Nachweis im Liegenschaftskataster einmessen zu lassen.
Die Kosten für den Amtlichen Lageplan und die abschließende Gebäudeeinmessung werden gemäß der für das amtliche Vermessungswesen geltenden Gebührenordnung (landeseinheitlich) berechnet. Die für das amtliche Vermessungswesen geltende Gebührenordnung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Die Höhe der Kosten hängt hierbei vom Bodenwertniveau und der Fläche für das Baugrundstück (Amtlicher Lageplan ) sowie dem Wert der fertigen baulichen Anlage (Gebäudeeinmessung) ab.
Ebenso sind die Kosten für die Grob- u. Feinabsteckung sowie die Baukontrollmessung vom Wert der fertigen baulichen Anlagen abhängig, wobei diese Kosten auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure) berechnet werden.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung sowie kostenfreien und unverbindlichen Kostenermittlung, die auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnitten wird, und kontaktieren Sie unser Büro. Hierbei wird Ihnen eine umgehende Bearbeitung zugesichert.
Grundsätzlich gilt, dass aktuelle Vermessungen bzgl. ihrer Anforderungen dem aktuellen Zweck bzw. der aktuellen Zielstellung unterworfen sind. Beispielsweise werden an eine Vermessung, die einer Tiefbauplanung dienen soll, andere Anforderungen gestellt, als z.B. an eine Teilungsvermessung, bei der Hauptaugenmerk die rechtmäßigen Katastergrenzen sind.

Zudem haben sich u. a. die rechtlichen Anforderungen an Qualität und Genauigkeit von Vermessungsdaten im Laufe der Jahre deutlich verändert, so dass mitunter ältere Vermessungen diesen Anforderungen nicht genügen.
Nicht zuletzt verändert sich unsere Umgebung nahezu täglich. Diese Veränderungen müssen aktuell erfasst und für die verschiedenen Anwendungszwecke aufbereitet werden.

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