Adresse
Vivaldistraße 5
15831 Blankenfelde-Mahlow
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Telefon
Geschäftszeiten
Mo-Do 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag 7.30 - 14.00 Uhr
Freitag 7.30 - 14.00 Uhr
Makler
Leistungen
Bei der Vorbereitung
bzw. Umsetzung von Kaufverträgen über Teilflächen von
Grundstücken werden regelmäßig Teilungsvermessungen
erforderlich, die in der Funktion als Öffentlich
bestellte Vermessungsingenieure erbracht
werden.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung werden durch Herrn Peter verschiedene Aufgaben zur Bewertung von Immobilien wahrgenommen.
Auf dem Gebiet der Anwendung Geografischer Informationssysteme sowie Facility Management bietet unser Büro vielfältige Dienstleistungen, von der GIS- Einführung bis zur erfolgreichen Realisierung des Tagesgeschäfts durch den Einsatz diverser GIS- Technologien.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung werden durch Herrn Peter verschiedene Aufgaben zur Bewertung von Immobilien wahrgenommen.
Auf dem Gebiet der Anwendung Geografischer Informationssysteme sowie Facility Management bietet unser Büro vielfältige Dienstleistungen, von der GIS- Einführung bis zur erfolgreichen Realisierung des Tagesgeschäfts durch den Einsatz diverser GIS- Technologien.
Im Zuge diverser Grundstücksgeschäfte ist u. a. die Vereinbarung verschiedenster Dienstbarkeiten erforderlich. Hierbei kann durch unser Büro bei der rechtssicheren Unterlagenerstellung unterstützt werden.
Durch eine
Teilungsvermessung werden vorhandene Flurstücke in
mehrere Flurstücke zerlegt. Sie wird immer dann
notwendig, wenn Teilflächen von bestehenden
Flurstücken veräußert bzw. erworben werden
sollen.
Um eine Teilungsvermessung optimal realisieren zu können, sind möglichst konkrete Angaben zum Verlauf der neuen Grenzen erforderlich. Entweder sind bereits entsprechende Notarverträge geschlossen oder die Vorstellungen zur Festlegung neuer Grenzen werden in unserem Büro gemeinsam mit dem Kunden entwickelt. Bei der Festlegung neuer Grenzen gilt es im Besonderen, bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche aber auch privatrechtliche Belange zu beachten. Zum Beispiel müssen neue Grenzen in der Regel so definiert werden, dass Mindestabstände zu bestehenden Gebäuden eingehalten werden. Auch ist an Fragen der Erschließung (Zuwegung / Zufahrt / Versorgungsleistungen) zu denken, wenn das künftige Grundstück z. B. als so genanntes Hinterliegergrundstück gebildet werden soll.
Bestehende privatrechtliche Vereinbarungen sind ebenso von Bedeutung wie zum Beispiel die Notwendigkeit, erforderliche Erschließungsregelungen dinglich (im Grundbuch) durch entsprechende Grunddienstbarkeiten zu sichern.
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten gelingt es bei der Festlegung neuer Grenzen nicht immer, den bauordnungsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. In diesen Fällen wird die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich, was wir in Ihrem Namen gern für Sie übernehmen. Für weitere Informationen über den konkreten Ablauf einer Teilungsvermessung stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.
Um eine Teilungsvermessung optimal realisieren zu können, sind möglichst konkrete Angaben zum Verlauf der neuen Grenzen erforderlich. Entweder sind bereits entsprechende Notarverträge geschlossen oder die Vorstellungen zur Festlegung neuer Grenzen werden in unserem Büro gemeinsam mit dem Kunden entwickelt. Bei der Festlegung neuer Grenzen gilt es im Besonderen, bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche aber auch privatrechtliche Belange zu beachten. Zum Beispiel müssen neue Grenzen in der Regel so definiert werden, dass Mindestabstände zu bestehenden Gebäuden eingehalten werden. Auch ist an Fragen der Erschließung (Zuwegung / Zufahrt / Versorgungsleistungen) zu denken, wenn das künftige Grundstück z. B. als so genanntes Hinterliegergrundstück gebildet werden soll.
Bestehende privatrechtliche Vereinbarungen sind ebenso von Bedeutung wie zum Beispiel die Notwendigkeit, erforderliche Erschließungsregelungen dinglich (im Grundbuch) durch entsprechende Grunddienstbarkeiten zu sichern.
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten gelingt es bei der Festlegung neuer Grenzen nicht immer, den bauordnungsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. In diesen Fällen wird die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich, was wir in Ihrem Namen gern für Sie übernehmen. Für weitere Informationen über den konkreten Ablauf einer Teilungsvermessung stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.
Im Rahmen der
Grundstücksauskunft können wir Ihnen kurzfristig
umfassende Informationen über die Beschaffenheit von
Grundstücken liefern.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung , des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung , des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
Wir bieten Ihnen
vielfältige Dienstleistungen rund um Geographische
Informationssysteme (GIS) und Geodaten an.
Unsere Angebotspalette reicht von der Auswahl des Systems bis zur eventuellen Anpassung an Ihre spezifischen Bedürfnisse. Des Weiteren kümmern wir uns um die Bereitstellung, Aufarbeitung und Laufendhaltung von Daten.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
Ebenso fertigen wir aktuelle Orthophotos in verschiedenen Auflösungen und Farben (s/w, farbig, infrarot oder thermal) nach Ihren Anforderungen.
Natürlich stehen wir auch für spezielle Aufgaben bereit. Fragen Sie uns einfach.
Unsere Angebotspalette reicht von der Auswahl des Systems bis zur eventuellen Anpassung an Ihre spezifischen Bedürfnisse. Des Weiteren kümmern wir uns um die Bereitstellung, Aufarbeitung und Laufendhaltung von Daten.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- GIS-Einführung - Beratung, Bedarfsanalyse und Konzeption sowie Betreuung
- Software - Integration, Support, individuelle Erweiterungen und Speziallösungen
- Geobasisdaten - Erfassung von Geometrie und Sachinformationen
- Datenmigration - Aufbereitung und Konvertierung
- Datenmanagment - Fortführung und Pflege
- Ausbildung - Schulung und Workshops
Ebenso fertigen wir aktuelle Orthophotos in verschiedenen Auflösungen und Farben (s/w, farbig, infrarot oder thermal) nach Ihren Anforderungen.
Natürlich stehen wir auch für spezielle Aufgaben bereit. Fragen Sie uns einfach.
Team
Das gesamte Team stellt sich vor.
Bürovorstellung
Erfahren Sie mehr über das Büro und
seinen Mitarbeitern.
Kosten
Allgemeine Informationen zu den Kosten
der Produkt-Kategorien.
Downloads
Wichtige Downloads zur Vermessung,
Baurecht und Kosten.

